Wie Hellerflow zählt
Jede Zahl auf dieser Seite ist aus einer amtlichen Veröffentlichung gelesen. Hier steht, aus welchen, wie daraus Summen und Kennzahlen werden, und wo die Grenzen liegen.
Quellen und Lizenzen
Hellerflow nutzt nur Quellen, deren Lizenz die Weiterverwendung erlaubt. Jede Quelle wird mit der Namensnennung genannt, die ihre Lizenz verlangt.
Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de)
Der tägliche Export aller Vergabebekanntmachungen im Format eForms-DE seit Dezember 2022, EU-weite wie nationale Verfahren, von Bund, Ländern und Kommunen.
- Lizenz: CC0 1.0, gemeinfrei. Namensnennung: „Datenservice Öffentlicher Einkauf, Beschaffungsamt des BMI (oeffentlichevergabe.de)“.
Tenders Electronic Daily (TED), Amtsblatt der EU
Die Tagespakete der EU-weiten Bekanntmachungen, davon die deutscher Auftraggeber. TED dient als Gegenprobe zum nationalen Export.
- Lizenz: Weiterverwendung nach Beschluss 2011/833/EU der Kommission. Namensnennung: „© European Union, Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu)“.
Kohesio, EU-Kohäsionspolitik
Geförderte Projekte aus den EU-Struktur- und Investitionsfonds in Deutschland, Förderperioden 2014 bis 2020 und 2021 bis 2027, mit Begünstigten.
- Projekte 2014 bis 2020: CC0 1.0, gemeinfrei. Namensnennung: „© European Union, Kohesio, DG Regional and Urban Policy (kohesio.ec.europa.eu)“.
- Projekte 2021 bis 2027: CC BY 4.0, mit Namensnennung. Namensnennung: „© European Union, Kohesio, DG Regional and Urban Policy (kohesio.ec.europa.eu)“.
- Begünstigte: CC BY 4.0, mit Namensnennung. Namensnennung: „© European Union, Kohesio, DG Regional and Urban Policy (kohesio.ec.europa.eu)“.
Finanztransparenzsystem der EU (FTS)
Mittelbindungen aus dem direkt verwalteten EU-Haushalt an Empfänger in Deutschland seit 2007.
- Lizenz: CC BY 4.0, mit Namensnennung. Namensnennung: „© European Union, Financial Transparency System, DG Budget (ec.europa.eu/budget/financial-transparency-system)“.
Bundeshaushalt (bundeshaushalt.de)
Bundeshaushaltspläne seit 2014 und Haushaltsrechnungen seit 2015 als XML. Einzelheiten in der Methodik des Haushaltsexplorers.
- Lizenz: amtliches Werk nach § 5 UrhG, frei nutzbar. Namensnennung: „Bundesministerium der Finanzen (bundeshaushalt.de)“.
Nicht genutzt werden Quellen, deren Lizenz die kommerzielle Weiterverwendung ausschließt oder unklar lässt, etwa OpenSanctions, OpenTender oder der Förderkatalog des Bundes.
Archiv und Belege
Jede abgerufene Datei wird unverändert archiviert, in einem Speicher mit Standort in der EU, zusammen mit Abrufzeit, Herkunftsadresse, SHA-256-Prüfsumme und Lizenz. Dieses Archiv ist die Grundlage; alle Tabellen der Seite sind daraus abgeleitet und können jederzeit neu daraus gerechnet werden. Erscheint eine Bekanntmachung in einer neuen Fassung, bleibt die alte erhalten.
Das Belegfeld unter einem Betrag, etwa Beleg: Bekanntmachung 0086c663-d4f2-44d3-b37b-469f7eeab92d, Eintrag RES-0001, ist sein Beleg. Es führt zur Bekanntmachung und dort zum Eintrag, aus dem der Betrag gelesen wurde, im Bundeshaushalt zur Zeile der Quelldatei. Darin stehen die archivierte Datei und ihre Prüfsumme, sodass jeder nachprüfen kann, dass die Zahl so veröffentlicht wurde. Wo eine Quelle keinen Betrag nennt, steht „ohne Betrag“. Summen tragen kein Belegfeld; sie sagen, wie viele Einträge sie zusammenzählen.
EU-weite und nationale Vergaben
Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt das europäische Vergaberecht: Der Auftrag wird EU-weit ausgeschrieben, die Bekanntmachungen erscheinen im Amtsblatt der EU (TED) und seit Oktober 2023 auch über den Bekanntmachungsservice des Bundes. Unterhalb der Schwellenwerte gilt nationales Haushaltsrecht, etwa die Unterschwellenvergabeordnung und die VOB/A. Dort schreiben die Regeln für Zuschlagsbekanntmachungen weniger vor, und viele nennen weder den Auftragnehmer noch den Preis.
Hellerflow übernimmt für jede Bekanntmachung die Angabe, ob sie EU-weit oder national ist, so wie der Auftraggeber sie gemacht hat, und zählt beide Gruppen getrennt.
Wie vollständig die Zuschläge sind
Jeden Morgen zählt eine Prüfung die Zuschlagsbekanntmachungen der letzten 28 Tage, getrennt nach EU-weit und national, und darunter, wie viele einen Auftragnehmer und wie viele einen Betrag oder Höchstwert nennen. Eine zweite Prüfung sucht jede deutsche TED-Bekanntmachung der letzten 7 bis 90 Tage im nationalen Export.
Prüfung vom : Letzte 28 Tage. EU-weit: 4.413 Zuschläge, 90,6 % mit Auftragnehmer, 63,1 % mit Betrag oder Höchstwert; national: 1.446 Zuschläge, 3,6 % mit Auftragnehmer, 0,6 % mit Betrag oder Höchstwert; ohne Angabe: 12 Zuschläge, 100 % mit Auftragnehmer, 100 % mit Betrag oder Höchstwert.
Prüfung vom : 508 von 38.383 deutschen TED-Bekanntmachungen (vor 7 bis 90 Tagen veröffentlicht) fehlen im nationalen Export (1,3 %).
Die Lücke unterhalb der EU-Schwelle ist kein Fehler beim Einlesen; sie steht so in den Bekanntmachungen. Alle Prüfungen und ihr jüngstes Ergebnis zeigt der Datenstatus.
Was gezählt wird
- Zuschlag
- Ein Ergebnis je Los und Angebot in einer Zuschlagsbekanntmachung. Ein Auftrag mit drei Losen zählt als drei Zuschläge.
- Betrag
- Der in der Bekanntmachung genannte Wert des erfolgreichen Angebots, netto, wie der Auftraggeber ihn angibt. Schätzwerte aus der Auftragsbekanntmachung und Höchstwerte von Rahmenvereinbarungen werden nicht addiert.
- Summe
- Die Summe aller Zuschläge mit plausiblem Betrag in Euro. Daneben steht immer, wie viele Zuschläge keinen Betrag nennen. Nennt eine Bekanntmachung für mehrere Zuschläge desselben Vertrags denselben Betrag, ist das der Wert des Vertrags, wiederholt an jedem Angebot; er zählt einmal. Beträge in anderen Währungen stehen so da, wie sie veröffentlicht sind, und werden nicht addiert.
- Fassung
- Jede Veröffentlichung einer Bekanntmachung bleibt erhalten. Summen und Kennzahlen rechnen mit der jeweils letzten Fassung jeder Zuschlagsbekanntmachung. Auftragsänderungen und freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachungen werden gezeigt, aber nicht addiert, damit ein Auftrag nicht zweimal zählt.
- Auftragnehmer
- Nennt ein Zuschlag mehrere Auftragnehmer, etwa die Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzeln, erhält jeder von ihnen den Betrag auf seiner Seite; beim Auftraggeber zählt er einmal.
Unplausible Beträge
Manche Beträge können so nicht gemeint sein. Hellerflow korrigiert sie nicht, denn die Bekanntmachung ist das Dokument. Solche Beträge erscheinen genau so, wie sie veröffentlicht sind, mit dem Hinweis „nicht mitgezählt“ und dem Grund. In Summen und Ranglisten gehen sie nicht ein. Fünf Regeln gelten:
- Kein Wert
- Ein Betrag von 0 € oder weniger. Er steht meist für „nicht angegeben“.
- Bis 1 €
- Ein Betrag wie 0,01 €, 0,50 € oder genau 1 €. Kein öffentlicher Auftrag ist einen Euro wert; der Wert wurde in ein Pflichtfeld getippt, um es zu füllen, und steht für „nicht angegeben“ (Platzhalter).
- Ab 10 Mio. € mehr als das Zwanzigfache des Schätzwerts
- Nennt die Bekanntmachung oder das Los einen geschätzten Auftragswert und liegt der Zuschlag ab 10 Mio. € mehr als zwanzigmal darüber, ist er vertippt oder in der falschen Einheit eingegeben: zwei Pferdetransportwagen für 36,2 Mio. € bei 336.134 € Schätzwert, Steckbeckenspülapparate für 31,2 Mio. € bei 258.066 €. Ohne Schätzwert bleibt ein Betrag dieser Größe unangetastet; die Regel kann nur messen, was der Auftraggeber selbst geplant hat.
- Über 1 Mrd. € ohne passenden Schätzwert
- Ein Zuschlag über 1 Mrd. € zählt nur, wenn die Bekanntmachung oder sein Los einen geschätzten Auftragswert nennt und der Zuschlag höchstens zehnmal so hoch ist. Ein Auftrag dieser Größe wird als solcher geplant und geschätzt; die getippten (17,6 Mrd. € für einen Bauabschnitt, 4,4 Mrd. € für eine Holzernte) nennen keinen Schätzwert oder einen von wenigen Millionen. Über 10 Mrd. € zählt kein Zuschlag.
- Drei Nachkommastellen unter 1.000 €
- Ein Betrag wie 42,857 €. Ein Preis hat höchstens zwei Nachkommastellen; vermutlich war „42.857“ mit deutschem Tausenderpunkt gemeint, also 42.857 €, und das Feld hat den Punkt als Dezimalzeichen gelesen.
Stand 29. Oktober 2026 betrifft das von 162.289 Zuschlägen mit Euro-Betrag (jeweils letzte Fassung) 29.898 ohne Wert, 8.718 unter 1 € (die Regel zählt seit dem 7. November 2026 auch genau 1 € dazu; die Zahlen dieses Absatzes stammen von davor), 63 unplausible (7 über 10 Mrd. €, 56 über 1 Mrd. € ohne passenden Schätzwert mit zusammen 46,8 Mrd. €, und 35 Verträge ab 10 Mio. € mit mehr als dem Zwanzigfachen ihres Schätzwerts, zusammen 6,1 Mrd. €) und 477 mit drei Nachkommastellen. 10.544 Zuschläge wiederholen den Betrag ihres Vertrags und zählen darum nicht ein zweites Mal. Von den zwanzig größten Zuschlägen, die danach noch zählen, nennen sieben einen Schätzwert in derselben Größenordnung; die anderen nennen keinen, und einige davon (819,5 Mio. € für Aufstellflächen auf einem Flugplatz, 501,2 Mio. € für drei Bahnübergänge) sind vermutlich ebenfalls vertippt. Ohne Schätzwert gibt es keine Regel, die sie trennt, ohne echte Großaufträge mitzustreichen.
Kennzahlen je Auftraggeber
Kennzahlen sind Anteile mit Zähler und Nenner. Sie bewerten nicht; sie beschreiben, was die Bekanntmachungen hergeben. Jede Kennzahl wird über alle Zuschlagsbekanntmachungen des Auftraggebers gerechnet, in ihrer jeweils letzten Fassung, und daneben getrennt für EU-weite und nationale Verfahren, weil unterhalb der EU-Schwelle weniger angegeben werden muss. Ein Auftraggeber ist dabei die Stelle, die Hellerflow aus den Nennungen zusammengeführt hat; Vergabestellen eines Trägers können getrennte Seiten haben.
- Einzelangebote
- Zähler: Lose, bei denen genau ein Angebot einging. Nenner: Lose, für die die Bekanntmachung die Zahl der Angebote nennt. Ein Los mit mehreren Zuschlägen zählt einmal, mit der höchsten genannten Angebotszahl.
- Konzentration
- Zähler: Summe der fünf Auftragnehmer mit der höchsten Summe. Nenner: Summe aller Zuschläge mit plausiblem Betrag, nach den Regeln oben. Auftragnehmer, die keiner Organisation zugeordnet werden konnten, zählen nach ihrem Namen.
- Herfindahl-Index
- Die Summe der quadrierten Anteile aller Auftragnehmer an derselben Summe, mal 10.000. Ein einziger Auftragnehmer ergibt 10.000; zehn gleich große ergeben 1.000. Daneben steht, über wie viele Auftragnehmer und welche Summe er gerechnet ist.
- Direktvergaben
- Zähler: Zuschlagsbekanntmachungen mit der Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, in jedem Vokabular (EU-weit, Sektoren, national als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, sowie die ältere Bezeichnung Freihändige Vergabe). Nenner: Zuschlagsbekanntmachungen, die eine Verfahrensart nennen. Sonstige einstufige Verfahren zählen nicht dazu, weil darunter auch Wettbewerbe fallen. Daneben steht die Summe der plausiblen Beträge dieser Zuschläge.
- Ohne Auftragnehmer
- Zähler: Zuschlagsbekanntmachungen, in deren letzter Fassung kein Zuschlag einen Auftragnehmer nennt. Nenner: alle Zuschlagsbekanntmachungen des Auftraggebers. Verfahren, die ohne Zuschlag endeten, zählen im Zähler mit, weil auch sie keinen Auftragnehmer nennen.
- Ohne Preis
- Zähler: Zuschlagsbekanntmachungen, in denen kein Zuschlag einen Betrag und keiner einen Höchstwert nennt; ein unplausibler Betrag gilt hier als genannt. Nenner: alle Zuschlagsbekanntmachungen des Auftraggebers.
Fördermittel
Förderungen aus Kohesio und dem Finanztransparenzsystem der EU werden denselben Organisationen zugeordnet wie die Zuschläge. Solange diese Zuordnung läuft, sagt die Seite das. Das Finanztransparenzsystem nennt je Empfänger den gebundenen Betrag; er wird unter dem Haushaltsjahr der Mittelbindung gezählt. Kohesio nennt je Projekt die gesamten förderfähigen Kosten, EU-Anteil und nationale Kofinanzierung zusammen, für alle Begünstigten; dieser Projektbetrag steht bei jedem Begünstigten des Projekts und wird unter dem Startjahr des Projekts gezählt. Die Summen beider Quellen sind darum nicht dasselbe und werden getrennt gezeigt.
Jeder Förderbetrag führt zu seiner Förderung, so wie die Quelle sie veröffentlicht: Programm, Fonds, Fördergeber, Titel, Beträge mit ihrer Bedeutung, Zeitraum, Ort und Empfänger mit ihrer Rolle, dazu die archivierte Quelldatei mit Prüfsumme (SHA-256), der Zeile in der Datei, dem Zeitpunkt des Abrufs und der Lizenz der Quelle.
Rangliste der Empfänger
Die Rangliste ordnet Unternehmen und Organisationen nach der Summe ihrer Zuschläge mit plausiblem Betrag und ihrer zugeordneten Fördermittel. Natürliche Personen stehen nicht darin. Ebenso wenig die Bundesrepublik Deutschland selbst: Das Finanztransparenzsystem nennt sie als Empfängerin (Empfängerart „Member States“) für Übertragungen aus dem EU-Haushalt an den Mitgliedstaat, 45,6 Mrd. € seit 2007. Das ist kein Geld, das ein Empfänger erhalten hat, sondern Geld, das der Staat weiterverteilt. Diese Einträge stehen auf einer eigenen Seite, aber in keiner Rangliste und keiner Liste der größten Empfänger.
Unternehmen und Behörden
Bekanntmachungen und Förderdaten nennen Organisationen als Text: mal „Rosenbauer Deutschland GmbH“, mal in Großbuchstaben, mal mit Niederlassung. Hellerflow ordnet diese Nennungen in zwei Stufen einer Organisation zu.
- Zuerst über Kennungen: Handelsregisternummer (EUID), LEI und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Gleiche Kennung, gleiche Organisation. Nennen zwei Bekanntmachungen dieselbe Registernummer mit ganz verschiedenen Namen, bleibt es eine Organisation, und ein Mensch prüft, ob die Nummer richtig angegeben ist.
- Dann über den Namen: Schreibweise und Rechtsform werden vereinheitlicht und mit Ort und Postleitzahl verglichen. Nur sehr ähnliche Paare werden automatisch zusammengeführt; Grenzfälle prüft ein Mensch.
Jede Zusammenführung ist mit ihrem Grund gespeichert und lässt sich rückgängig machen. Auf jeder Seite stehen die Schreibweisen, die zugeordnet wurden, und wie oft die Organisation genannt wurde. Grenzfälle, die ein Mensch noch nicht geprüft hat, bleiben getrennt; eine Stadt kann darum vorerst mehrere Seiten haben, eine je Vergabestelle oder Schreibweise. Die Adresse einer Seite ist die Registernummer (EUID), wenn sie bekannt ist, sonst eine Hellerflow-Kennung; wird eine Organisation mit einer anderen zusammengeführt, leitet die alte Adresse dauerhaft auf die neue weiter.
Die Seiten werden jede Nacht aus dem Archiv neu gerechnet, nach dem Abruf und der Zuordnung des Vortags.
Personen
Natürliche Personen erscheinen so, wie die Quelle sie veröffentlicht, und nur so lange, wie die Quelle sie veröffentlicht. Ihre Seiten sind für Suchmaschinen gesperrt, stehen in keiner Sitemap und erscheinen nicht in der Suche auf Hellerflow. Das Finanztransparenzsystem der EU etwa nennt Personen zwei Jahre nach dem Jahr der Mittelbindung nicht mehr; Hellerflow entfernt sie zum selben Zeitpunkt. Wer genannt ist, kann der Veröffentlichung widersprechen.
Ein Einzelunternehmen (e.K., e.Kfm., e.Kfr. oder als Einzelunternehmen bezeichnet) ist rechtlich eine natürliche Person und wird ebenso behandelt; seine Seite heißt „Einzelunternehmen“. Jede andere Rechtsform (GmbH, AG, SE, KG und so fort) macht eine Nennung nie zur Person, auch wenn die Quelle sie so kennzeichnet. Eine Organisation mit Eintrag im Handelsregister erscheint als Unternehmen; nur ein Eintrag in Abteilung A kann einem Einzelkaufmann gehören.
Widerspruch nach Art. 21 DSGVO
Eine genannte Person kann der Veröffentlichung über ein eigenes Formular widersprechen, mit Gründen aus ihrer besonderen Situation. Der Widerspruch wird getrennt von Korrekturen geprüft und innerhalb eines Monats beantwortet. Die Abwägung: das öffentliche Interesse, zu sehen, wohin öffentliches Geld fließt, gegen die Gründe der Person. Hellerflow setzt die Veröffentlichung nur fort, wenn zwingende Gründe überwiegen, und schreibt der Person, welche.
Wird dem Widerspruch stattgegeben, gilt eine Sperre: für einen Eintrag (mit jeder Schreibweise, die ihm zugeordnet ist, auch nach einer Neuzuordnung) oder für jeden Eintrag mit demselben Namen, auch künftige. Wo der Name stand, steht dann „Name auf Widerspruch entfernt“, auf dem Dossier, in Bekanntmachungen und Förderungen, in Feeds, CSV-Dateien und der Schnittstelle; Anschrift und Kennungen wie Steuer- oder Registernummer fallen weg. Die Sperre wirkt sofort und wird bei jedem nächtlichen Neuaufbau wieder angewandt. Die Seite der Person steht in keiner Suche und keiner Sitemap.
Beträge, Daten, Titel und die öffentlichen Stellen bleiben stehen; jede Summe und jede Kennzahl ist dieselbe wie vorher. Sie sind keine Angaben über die Person, und ohne sie stimmte keine Summe mehr. Freitext, den eine Vergabestelle in einen Titel geschrieben hat, wird nicht durchsucht; nennt ein Titel die Person, hilft eine Korrekturmeldung. Das Archiv der Originaldateien bleibt unverändert, weil es belegt, was die Quelle veröffentlicht hat.
Was Hellerflow nicht tut
- Keine Urteile. Es gibt keine Bewertungen, keine Ampeln und keine Etiketten wie „Verschwendung“; die Seite zeigt, was veröffentlicht ist, und wie es gezählt wurde.
- Keine bezahlten Entfernungen und keine bezahlten Änderungen. Korrekturen kosten nichts.
- Kein Verkauf von Daten. Jeder Eintrag bleibt frei einsehbar.
- Kein Tracking: keine Cookies, keine Analysewerkzeuge, keine Inhalte von Dritten.
Korrekturen
Wer einen Fehler findet, meldet ihn über das Korrekturformular. Jede Meldung wird gegen die Bekanntmachung oder die Quelldatei geprüft. Liegt der Fehler bei Hellerflow, beim Einlesen oder bei der Zuordnung, wird er korrigiert, und die Korrektur steht an der Stelle des Fehlers. Steht der Fehler schon in der amtlichen Quelle, bleibt der Wert so, wie er veröffentlicht ist, und die Seite bekommt einen Hinweis; den Fehler beheben kann nur die veröffentlichende Stelle.