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Widerspruch gegen die Veröffentlichung Ihrer Daten

Hellerflow zeigt Personen so, wie amtliche Quellen sie veröffentlichen, etwa als Empfänger eines Auftrags oder einer Förderung. Sind Sie genannt, können Sie dem nach Art. 21 DSGVO widersprechen. Wir antworten innerhalb eines Monats.

Die Adresse der Seite, auf der Sie genannt sind, oder der Name des Eintrags. Sind Sie auf mehreren Seiten genannt, nennen Sie eine; wir prüfen alle.

So, wie Sie auf der Seite genannt sind.

Was an Ihrer besonderen Situation gegen die Veröffentlichung spricht, zum Beispiel eine Gefährdung, eine berufliche Lage oder dass Sie nicht mehr tätig sind. Ihre Angaben bleiben bei uns.

Dorthin gehen die Eingangsbestätigung und die Antwort.

Was dann passiert

Sie bekommen sofort eine Eingangsbestätigung mit Fallnummer und dem Tag, bis zu dem wir antworten: ein Monat nach Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Wir wägen Ihre Gründe gegen das öffentliche Interesse ab, zu erfahren, wohin öffentliches Geld fließt. Wer die Veröffentlichung fortsetzen will, muss zwingende Gründe dafür nachweisen; überwiegen sie nicht, geben wir dem Widerspruch statt. Ablehnen können wir nur mit schriftlicher Begründung, die Sie mit der Antwort bekommen.

Was ein stattgegebener Widerspruch bewirkt

Ihr Name und Ihre Anschrift werden auf jeder Seite, in Feeds, CSV-Dateien und der Schnittstelle durch „Name auf Widerspruch entfernt“ ersetzt, sofort und bei jedem nächtlichen Neuaufbau wieder. Ihre Seite verschwindet aus der Suche und den Sitemaps. Beträge, Daten und die öffentlichen Stellen bleiben stehen, denn sie sind keine Angaben über Sie. Das Archiv der Originaldateien bleibt unverändert; es belegt, was die Quelle veröffentlicht hat, und ist nicht öffentlich abrufbar. Die amtliche Quelle veröffentlicht weiter; dort ist ein eigener Widerspruch nötig. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Was gespeichert wird

Die vier Felder oben und der Zeitpunkt des Eingangs, keine IP-Adresse. Ein entschiedener Fall wird 3 Jahre nach der Entscheidung gelöscht; solange einem Widerspruch stattgegeben ist, bleibt der Fall als Beleg dafür gespeichert. Bei Zweifeln, ob der Widerspruch von der genannten Person kommt, fragen wir nach (Art. 12 Abs. 6 DSGVO).

Ein Fehler in einem Betrag oder einer Zuordnung ist kein Widerspruch; dafür gibt es das Korrekturformular.